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Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Details
Lesezeit: 1 Minuten
Veröffentlicht: 03. Januar 2023

Das Umweltamt des Kreises Segeberg informiert über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Die Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 11.05.2021 lässt unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich zu.

Zusammenfassung: Private Lagerfeuer innerhalb des Ortes sind anzeige- und genehmigungsfrei. Verbrennen von Knickholz außerhalb des Ortes muss beim Kreis angezeigt werden.



I. Anzeigepflichtige Vorhaben

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Außenbereich ist bei der Unteren Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Segeberg mindestens 5 Tage vor dem beabsichtigten Verbrennen anzuzeigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt und im Rahmen der Anzeige nachgewiesen werden, wenn Sie beabsichtigen, Ihre im Außenbereich angefallenen pflanzlichen Abfälle zu verbrennen:

  • Es ist Ihnen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich die Grünabfälle im Rahmen einer Kompostierung selbst zu verwerten oder sie einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen zu überlassen.
  • Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit ist nicht zu erwarten.
  • Die pflanzlichen Abfälle sind auf dem Grundstück, auf dem sie verbrannt werden sollen, angefallen.

Bitte beachten Sie, dass nicht fristgemäß eingereichte oder unvollständige Anzeigen zurückgewiesen werden. Ein Verbrennen zum begehrten Termin ist dann nicht mehr möglich.

II. Ausnahmen von der Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht entfällt für das Verbrennen von Abfällen im Außenbereich

  • wenn die Grünabfälle mit bestimmten Schadorganismen gemäß der Anlage zur Pflanzenabfallverordnung befallen sind
  • im Rahmen von Landschaftspflegemaßnahmen nach § 21 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), sofern ein Stammdurchmesser < 30 cm eingehalten wird (z. B. Knickpflege)
  • im Rahmen des Erwerbsgartenbaus, sofern ein Stammdurchmesser < 30 cm eingehalten wird.

Für alle drei Punkte gilt, dass
1. die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück angefallen sein müssen und
2. durch das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist

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Wahlstedt ist eine Kleinstadt in Schleswig Holstein im Kreis Segeberg. Die Stadt liegt ca. 7 km nördlich der Kreisstadt Bad Segeberg am nordöstlichen Rand des Segeberger Forstes. Derzeit leben in Wahlstedt ca. 10.129 Einwohner aus 29 Nationen auf einer Flächen von 15,75 km². Neben 76 ha Gewerbefläche verfügt Wahlstedt über Schulen, Bahnanschlüsse für den Personen- und Güterverkehr und einen Flugplatz.

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